Fassung 2.0 Stand 15. September 2026
Vertragspartner und Kontakt. Robert Lengefeld, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung RISOMA, Gottschedstraße 31, 04109 Leipzig, E-Mail info@risoma.de, Telefon 0157 33 20 74 56, USt-IdNr. DE368941686 (nachfolgend „RISOMA“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Yoga-Kurse, Mehrfachkarten, Mitgliedschaften, Einzelangebote, Pakete, Workshops und Events, Gutscheine sowie Raumvermietungen, soweit RISOMA selbst Vertragspartner ist.
Bei Angeboten selbstständiger Anbieterinnen oder Anbieter ist die jeweils leistende Person Vertragspartner, wenn dies vor der Buchung ausdrücklich kenntlich gemacht wird. RISOMA stellt in diesem Fall nur Räume und gegebenenfalls die Buchungsplattform bereit. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Buchungen erfolgen in der Regel über das Online-Buchungssystem Amelia. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, sofern im Buchungsablauf nichts anderes angegeben ist.
Die Online-Anmeldung zu einer RISOMA-Mitgliedschaft ist lediglich eine unverbindliche Reservierung. RISOMA bietet dem Mitglied den Abschluss der Mitgliedschaft zu den in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannten Bedingungen an. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch das Mitglied zustande.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, bei der Buchung zutreffende Kontakt- und Gesundheitsangaben zu machen und ihre Zugangsdaten zum Kundenkonto vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die jeweilige Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Bei Angeboten selbstständiger Anbieterinnen oder Anbieter kann insbesondere die Kleinunternehmerregelung gelten; maßgeblich sind die Angaben vor der Buchung.
Einmalige Buchungen sind mit Vertragsschluss fällig. Sie werden per Banküberweisung oder über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten bezahlt. Für Unternehmen gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zum ersten Kalendertag des Monats per Überweisung zu zahlen. Das Mitglied richtet hierfür einen Dauerauftrag ein. Bei untermonatigem Beginn wird der Beitrag für den ersten Kalendermonat zeitanteilig berechnet und in der Mitgliedschaftsvereinbarung konkret festgelegt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. RISOMA kann bis zum Ausgleich fälliger Beiträge weitere Buchungen aus der Mitgliedschaft vorübergehend sperren.
Kursplätze werden über Amelia gebucht. Eine Buchung kann bis zwölf Stunden vor Kursbeginn storniert oder umgebucht werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit als in Anspruch genommen gewertet.
Mehrfachkarten sind personengebunden, nicht übertragbar und innerhalb des beim Kauf angegebenen Zeitraums nutzbar. Nicht rechtzeitig verwendete Einheiten verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums, soweit der Ablauf nicht von RISOMA zu vertreten ist.
Die Buchung einer Karte oder Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz, eine bestimmte Kursleitung oder die unveränderte Durchführung eines einzelnen Kurses. RISOMA hält während der Vertragsdauer ein angemessenes Gesamtangebot regulärer Kurse bereit.
Die Mitgliedschaft umfasst rechnerisch vier Kurseinheiten je bezahltem Mitgliedschaftsmonat. Für die Buchung in Amelia werden jeweils zwölf Einheiten für einen zusammenhängenden Dreimonatszeitraum freigeschaltet.
Die zwölf Einheiten können innerhalb dieses Dreimonatszeitraums flexibel gebucht werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Buchung: Innerhalb des Zeitraums dürfen auch Termine gebucht werden, die erst nach dessen Ende stattfinden. Nach Ablauf des Dreimonatszeitraums können verbliebene Einheiten nicht mehr für neue Buchungen verwendet werden. Bereits wirksam gebuchte spätere Termine bleiben bestehen.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können mindestens per E-Mail an info@risoma.de erklärt werden.
Endet die Mitgliedschaft innerhalb eines bereits freigeschalteten Dreimonatszeitraums, wird abschließend geprüft, wie viele Einheiten insgesamt bezahlt und wie viele Einheiten bereits in Anspruch genommen oder noch verbindlich gebucht wurden. Der Anspruch beträgt vier Einheiten je begonnenem Mitgliedschaftsmonat. Für jede darüber hinausgehende Einheit werden 15,00 Euro berechnet. Als in Anspruch genommen gelten auch Einheiten, die wegen verspäteter Absage oder Nichterscheinens verfallen. Eine bei Vertragsende noch bestehende spätere Buchung wird mitgezählt; wird sie rechtzeitig storniert, entfällt ihre Anrechnung.
Eine Pausierung ist aus einem gewichtigen persönlichen Grund möglich, insbesondere bei längerer Krankheit, Schwangerschaft, Rehabilitationsmaßnahmen oder einem längeren beruflichen oder privaten Aufenthalt außerhalb Leipzigs einschließlich eines Auslandsaufenthalts. Sie muss mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen und vor Beginn per E-Mail beantragt werden. Gewöhnliche Urlaubszeiten begründen grundsätzlich keine Pausierung. Während der Pause ruhen Beitragspflicht und Nutzungsrecht. Mindestlaufzeit und laufender Buchungszeitraum verlängern sich um die Anzahl der vollen Pausenmonate. RISOMA entscheidet über den Antrag nach billigem Ermessen.
Für Einzeltermine, insbesondere Personal Yoga, Coaching, Massagen und vergleichbare Angebote, gelten die bei der Buchung genannten Leistungsinhalte und die dort benannte Vertragspartnerin oder der dort benannte Vertragspartner.
Einzeltermine können bis 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen bleibt die Vergütung geschuldet beziehungsweise gilt eine Paketeinheit als verbraucht. Soweit beim Kauf nichts anderes angegeben ist, sind einzelne Buchungen sechs Monate und Mehrfachpakete zwölf Monate ab Kauf gültig.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rückzahlungsrechte bleiben von den Gültigkeits- und Stornierungsregeln unberührt.
Für Workshops und Events von RISOMA gelten ergänzend die auf der jeweiligen Buchungsseite angegebenen Termine, Leistungen und Stornierungsbedingungen. Für Veranstaltungen anderer Anbieterinnen oder Anbieter gelten deren Bedingungen.
RISOMA kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung der Leitung, höherer Gewalt oder wenn eine vorab ausgewiesene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Bei Absage erstattet RISOMA bereits gezahlte Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 12.
Mietende dürfen die Räume nur zum vereinbarten Zweck und während des vereinbarten Zeitraums nutzen. Eine Überlassung an Dritte oder Untervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung von RISOMA. Die Räume und überlassenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln; verursachte Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
Leistungsumfang, Vergütung, Stornierung, Schlüssel- oder Zugangslösung und besondere Nutzungsregeln werden im jeweiligen Mietvertrag oder Angebot festgelegt.
Gutscheine sind übertragbar, soweit sie nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person ausgestellt sind. Sie können für die beim Kauf bezeichneten RISOMA-Leistungen eingelöst werden. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für die Verjährung des Anspruchs aus einem Gutschein gelten die gesetzlichen Fristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Die Angebote von RISOMA ersetzen keine ärztliche oder heilkundliche Diagnose oder Behandlung. Teilnehmende schätzen ihre körperliche und psychische Belastbarkeit eigenverantwortlich ein und informieren die jeweilige Leitung vor Beginn über Umstände, die für eine sichere Teilnahme erheblich sein können. Bei gesundheitlichen Zweifeln sollte vor der Teilnahme fachlicher medizinischer Rat eingeholt werden.
Anleitungen sind im Rahmen der eigenen Möglichkeiten auszuführen. Schmerzen, Unwohlsein oder Überforderung sind ernst zu nehmen; eine Übung darf jederzeit ausgelassen oder beendet werden.
RISOMA darf Kursleitungen vertreten lassen sowie Zeiten oder Räume aus sachlichem Grund ändern, sofern dies für Teilnehmende zumutbar ist und der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
Sagt RISOMA einen gebuchten Kurs ab, wird die hierfür eingesetzte Karten- oder Mitgliedschaftseinheit zurückgebucht. Kann eine geschuldete Leistung endgültig nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Rückzahlungsrechte.
RISOMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben außerdem Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen von RISOMA.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.
Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob diese gesetzliche Ausnahme eingreift, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.
Die bloße Online-Reservierung einer Mitgliedschaft ist noch kein Vertragsschluss. Wird der Mitgliedschaftsvertrag in den Geschäftsräumen von RISOMA unterzeichnet, entsteht allein aufgrund der vorherigen Reservierung kein Fernabsatzvertrag.
RISOMA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge ab der bekannt gegebenen Fassung. Für bereits bestehende Verträge gelten sie nur, wenn dies wirksam vereinbart wurde oder eine gesetzliche Regelung die Änderung erlaubt.
RISOMA Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung 2.0